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Schaffhauser Nachrichten: Erster Ökumenische Medienpreis der Schaffhauser Landeskirche: Das sind die Gewinner

12 Apr. 2024

Am Mittwochabend wurde zum ersten Mal der Ökumenische Medienpreis der Schaffhauser Landeskirchen an drei Personen...

Intransparent, unsensibel und ohne Einsicht hat sich die Kantonsregierung laut GPK beim EKS-Aktiendeal bisher verhalten.

von Mark Liebenberg

Zu einem in der Kantonspolitik ungewöhnlichen Vorgehen hat sich gestern die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Schaffhauser Kantonsparlaments entschieden: Nach einer Aussprache mit der Regierung am Vormittag ist das achtköpfige Gremium in corpore mit seinen Schlussfolgerungen zur Affäre um eine an den Kanton Thurgau verkaufte EKS-Aktien-Beteiligung vor die Medien getreten. Die Stellungnahmen von den Parteien und den Politikern sowie der Regierung in den letzten Wochen und zahlreiche Medienberichte zum Thema bringen laut Marcel Montanari (JFSH, Thayngen), GPK-Präsident, «deutlich die politische Relevanz und Brisanz dieses Geschäfts zum Ausdruck». Äusserst kritisch nahm dann die GPK die aus ihrer Sicht mangelhafte Kommunikation, die fehlende Transparenz und den Umgang der Regierung mit Entscheiden des Parlaments im Vorfeld des Rückkaufs und des Verkaufs der Aktien unter die Lupe.


Nicht zeitnah und intransparent

Zwei Vorstösse aus dem Kantonsrat habe die Regierung schlicht «ignoriert». Zuerst ein Postulat vom 4. September 2017, das verlangte, auf jegliche vertragliche Abmachung mit der Energie Thurgau AG (EKT) zu verzichten, bis Bericht und Antrag vorliegen. Und dann die deutliche Aufforderung des Parlaments am 11. Dezember, auf einen Weiterverkauf von EKS-Aktien zu verzichten. Tags darauf tat der Regierungsrat aber genau dies.

Mindestens zweimal habe die Regierung trotz expliziter Nachfragen der GPK «nicht zeitnah, nicht offen und nicht transparent informiert». Die Regierung habe nur schlecht begründet, wieso sie die Kommission nicht proaktiv mit den nötigen Informationen versorgt habe. GPK-Mitglied Daniel Preisig (SVP, Schaffhausen): «Das lässt den Schluss zu, dass die Regierung das Geschäft von Anfang an in eigener Kompetenz durchführen wollte und den Miteinbezug von GPK und Kantonsrat bewusst umgangen hat.» Aus Sicht der GPK hat die Regierung zwei weitere Sachverhalte im Nachhinein ungenügend begründet: einmal das Stillschweigeabkommen mit den Käufern, das eine rein mündliche Abmachung darstelle und kein Grund sei, der GPK auf deren Aufforderung hin «die Einsicht in alle Informationen und Dokumente, auf die sich die Tätigkeit des Kantons stützt, zu verweigern», so GPK-Mitglied Richard Bührer (SP, Thayngen). Denn schliesslich seien auch die GPK-Mitglieder zur Verschwiegenheit verpflichtet. Nachdem der Deal abgeschlossen gewesen war, hat die Kantonsregierung erst am 19. Dezember 2017 der GPK Einsicht in alle Unterlagen gewährt – gerade mal einen Tag bevor die Öffentlichkeit von dem Geschäft erfuhr.

Aber auch die Dringlichkeit des Geschäfts – nämlich dass die Aktien direkt weiterverkauft wurden – kann die GPK nicht erkennen. «Nur die Frist zur Wahrnehmung des Vorkaufsrechts war vorgegeben», sagt Matthias Frick (AL, Trasadingen), «die Bedingung, den Kauf nur in Verbindung mit einem Weiterverkauf zu tätigen, hat sich die Regierung selbst auferlegt.»

In der Zeit seit Bekanntwerden des Aktiendeals habe die Regierung «starr entlang der gesetzlichen Leitplanken und streng legalistisch argumentiert», sagte Frick. «Seither hat die Regierung keine Einsicht erkennen lassen», etwa in der Antwort auf eine Kleine Anfrage zum Thema (siehe SN vom 10. Januar). Dies werde von vielen Mitgliedern des Kantonsrates als «unsensibel empfunden». Denn eine funktionierende Zusammenarbeit zwischen Parlament und Regierung gehe über diese Leitplanken hinaus. Beim gegebenen politischen Gegenwind so zu handeln, lasse «das politische Fingerspitzengefühl vermissen», sagte Raphaël Rohner (FDP, Schaffhausen). Die GPK sei «einmütig» der Haltung, die Kommission hätte über den jeweils aktuellen Stand ins Bild gesetzt werden sollen. «Wann, wenn nicht bei einem Geschäft mit einer solchen Tragweite, müsste denn die GPK miteinbezogen werden müssen», fragte Rohner.


Informationspflicht neu regeln

Damit habe die Regierung «die Zusammenarbeit mit dem Parlament vor eine Zerreissprobe» gestellt, sagte Thomas Stamm (SVP, Schaffhausen). «Nach Ansicht der GPK ist dringender Handlungsbedarf angezeigt.» Die GPK kündigte deshalb gestern an, zur Vermeidung ähnlicher Vorfälle in Zukunft sich für eine Neuregelung der Entscheidkompetenzen beim Finanzvermögen einzusetzen. Ferner sollen die Informationspflichten der Regierung gegenüber der GPK und dem Rat in der Geschäftsordnung neu klar definiert werden. «Wir können nicht einfach bedenkenlos zum Tagesgeschäft übergehen, sondern erwarten vom Regierungsrat, dass er sein eigenes Handeln kritisch hinterfragt», sagte Patrick Portmann (SP, Schaffhausen).

Es gehe der GPK mit ihrem Vorgehen nicht primär um eine Kompetenzfrage und darum, ob der Aktienverkauf an den Thurgau strategisch und wirtschaftlich richtig war oder nicht. «Es geht um die Frage, wie Regierung und Parlament in Zukunft zusammenarbeiten wollen», so Marcel Montanari.


EKS-Aktien-Deal: Was bisher geschah

Ende Dezember 2017 hat die Schaffhauser Kantonsregierung ihr Vorkaufsrecht genutzt und von der Axpo eine 25-Prozent-Beteiligung am Schaffhauser Elektrizitätswerk (EKS) zurückgekauft und einen Teil davon gleichzeitig an Energie Thurgau (EKT) veräussert.

Weder Kantonsrat noch GPK waren informiert. Das Parlament hatte sich zuvor sogar noch gegen jeglichen Weiterverkauf ausgesprochen.

 

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Die Geschäftsprüfungskommission gestern vor den Medien. Bild: Selwyn Hoffmann

 

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