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Schaffhauser Nachrichten: Erster Ökumenische Medienpreis der Schaffhauser Landeskirche: Das sind die Gewinner

12 Apr. 2024

Am Mittwochabend wurde zum ersten Mal der Ökumenische Medienpreis der Schaffhauser Landeskirchen an drei Personen...

Schaffhausen sagt Ja zur Transparenzinitiative. Jetzt muss das Anliegen noch in ein Gesetz gegossen werden. Wir haben bei den grossen Parteien nachgefragt, wie das aussehen soll.

von Mark Liebenberg

Nach der Annahme der kantonalen Transparenzinitiative der Schaffhauser Juso am Wochenende ist klar, dass Schaffhausen die schweizweit strengsten Regeln zur Parteien- und Abstimmungsfinanzierung auf der kantonalen und der Gemeindeebene schaffen wird. Bis eine Vorlage zur konkreten Umsetzung der Volksinitiative auf dem Tisch liegt, dürfte es allerdings noch eine Weile dauern. Am Tag nach der Abstimmung wollen die SN von den Parteien wissen: Wo bestehen aus ihrer Sicht zurzeit noch die grössten Fragezeichen, wie geht es jetzt weiter – und welche Partei ist bereit, jetzt sofort Transparenz herzustellen?


Angst der Spender vor dem «Pranger»

Der Parteipräsident der grössten Schaffhauser Partei, der SVP, sieht viele Stolpersteine bei der Umsetzung der Forderungen der Initiative in einem Transparenzgesetz. «Die grössten Fragezeichen sehe ich darin, wer die Spendenangaben kontrollieren soll», sagt Walter Hotz. Der administrative Mehraufwand ist ihm ein Dorn im Auge, sei es beim Kanton, sei es bei den Parteien. «Wenn das alles uferlos werden sollte, werden wir es im Kantonsrat noch korrigieren müssen.» Die bürgerlichen Parteien haben im Rat eine Mehrheit.

Eine Konsequenz des nun zu schaffenden öffentlichen Spendenregisters sieht Hotz schon jetzt: «Firmen und aber auch Privatpersonen werden einfach weniger Geld spenden, aus Angst, an den Pranger gestellt zu werden. Das schadet allen Parteien, auch denen, die für die Transparenzinitiative waren.»

«Möglicherweise haben viele Leute eine falsche Vorstellung von den Geldsummen, die in der kantonalen Politik im Spiel sind.»

Raphaël Rohner, Kantonsrat, FDP-Vizepräsident

Wenn die Regeln heute bereits in Kraft wären, hätte seine Partei nicht sehr viel zu deklarieren, erzählt Hotz. «Spenden von Privatpersonen über 3000 Franken haben wir praktisch nie. Aber ich will offen sein: Wir überlegen uns ja schon, ob wir nicht einfach eine Stiftung oder einen Verein gründen sollen, wo jedermann anonym weiterhin die SVP unterstützen kann.» Als Spender würde dann dieser Verein deklariert, nicht die einzelnen Spender – seien es nun Privatpersonen oder Firmen. Das wäre völlig legal und damit liessen sich die Kontrollen umgehen: Im öffentlichen Register würde dann nur der Name des Vereins erscheinen.


Schwyz und Tessin als Vorbilder

Die sozialdemokratische Partei hat die Initiative ihrer Jungpartei natürlich unterstützt. «Ich sehe nicht, dass die Umsetzung für die Verwaltung einen riesigen Aufwand bedeutet», sagt Daniel Meyer, SP-Kantonalpräsident. Die Verwaltung könne sich dabei ja an jenen Kantonen orientieren, die bereits Transparenzgesetze kennen, etwa Schwyz oder Tessin. «Die Schaffhauser Stimmbevölkerung hat deutlich gesagt, was sie will, und wir haben als Letzte Mühe damit, alles offenzulegen.»

Grössere Spendenbeträge gingen bei den Sozialdemokraten ohnehin weniger an die Partei als solche, sondern flössen direkt in Abstimmungs- oder Wahlkampagnen. «Diese Spendeneingänge zu deklarieren, ist ein überschaubarer Aufwand», sagt Meyer. Und: «Wer für politische Anliegen grosse Geldsummen spendet, soll auch mit seinem Namen hinstehen. Bei uns ist das kein Problem – bei den Bürgerlichen offenbar schon. Aber es ist jetzt an der Zeit, dass die anonymen Geldgeber aus dem Busch kommen.»

Bei den Freisinnigen, die geschlossen gegen die Transparenzinitiative antraten, sieht man entspannt in die Zukunft. Der Vizepräsident der kantonalen FDP, Raphaël Rohner, sagt: «Wir sind zwar enttäuscht, aber ein Misstrauen der Bevölkerung in die Politik möchte ich in das Abstimmungsergebnis nicht hineinlesen.» Ein Fragezeichen setzt er nach wie vor beim Nutzen der umfassenden Transparenzvorschriften. «Ich bin ja schon länger in der kantonalen und kommunalen Politik aktiv, möglicherweise haben viele Leute eine etwas falsche Vorstellung von den Geldsummen, die bei uns im Kanton für politische Anliegen eingesetzt werden.» Es könne durchaus sein, dass wenn eines Tages ein öffentliches Spendenregister vorliege, dies zu Ernüchterung führt. Bei Parteispenden gelte: «Ich kann nicht für andere Parteien sprechen, aber es wird heutzutage weniger gespendet als früher.» Dazu komme, dass neben Mandats- und Mitgliederbeiträgen, die auch weiterhin Privatsache der Parteien sind, bei der FDP oftmals die Kandidaten viel Geld aus dem eigenen Sack bezahlten.

Aus diesen Gründen sei es aus FDP- Sicht unerlässlich, dass der Verwaltungsaufwand gering gehalten wird. «Was wir unterstützen ist ein schlankes und pragmatisches Transparenzgesetz.»


Gesetzesvorlage innert einem Jahr

Am Ball ist jetzt die Regierung, genauer die Staatskanzlei: Sie muss jetzt ein Transparenzgesetz ausarbeiten. Der stellvertretende Staatsschreiber Christian Ritzmann: «Diese Gesetzesvorlage wird sich an den sehr eng formulierten Initiativtext halten müssen. Trotzdem werden wir versuchen, pragmatische Lösungen vorzuschlagen.» Geregelt werden muss im Detail, wer die Spendenangaben der Parteien überprüft, ob es eine kantonale Stelle oder eine damit beauftragte unabhängige Prüfstelle ist. Aber auch die Frage, in welcher Form die Spendenregister aufbereitet und öffentlich zugänglich gemacht werden, muss nun im Detail geregelt werden. Die augenfälligste Änderung wird aber eine im Wahlgesetz sein, sagt Ritzmann. «Das bewährte Wahlsystem, wonach bei Majorzwahlen auch wilde Kandidaten antreten können, wird umgekrempelt, da neu alle Kandidierenden ihre Interessenbindungen vor der Wahl offenlegen müssen.»


Zweite Volksabstimmung realistisch

Zur Gesetzesvorlage wird höchstwahrscheinlich eine Vernehmlassung durchgeführt, so Ritzmann. «Die Gemeinden und die politischen Parteien als am direktesten Betroffenen müssen sich dazu noch einmal äussern können.»

Hernach kommt das Ganze als normale Gesetzesvorlage in den Kantonsrat. «Ziel ist, die Vorlage dem Parlament innert Jahresfrist zu unterbreiten.» Das heisse auch: Die Gesamterneuerungswahlen diesen Herbst und diverse Wahlgänge in den Gemeinden finden noch nach alter Manier statt, ohne Transparenzregeln.

Schliesslich kommt es ganz darauf an, was der Kantonsrat mit der Vorlage macht. Wie bei allen alle Gesetzesvorlagen kann er daran noch Änderungen beschliessen. Und wie jedes Gesetz müsste es mit einer Viertfünftelsmehrheit den Rat passieren, sonst kommt es zu einer erneuten Volksabstimmung darüber.

Die Annahme der Transparenzinitiative ist eine Tatsache. Der Weg zu ihrer Umsetzung ist aber noch weit.

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