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Schaffhauser Nachrichten: Erster Ökumenische Medienpreis der Schaffhauser Landeskirche: Das sind die Gewinner

12 Apr. 2024

Am Mittwochabend wurde zum ersten Mal der Ökumenische Medienpreis der Schaffhauser Landeskirchen an drei Personen...

«Kässeli-Politik» oder eine weitsichtige Rückstellung für die Zukunft. Das Kantonsparlament war sich bei der Definition von finanzpolitischen Reserven uneins, sprach sich in einer ersten Lesung aber mehrheitlich für eine restriktivere Handhabung aus.

von Tobias Bolli

Sie soll überschüssige Mittel für einen späteren Zweck reservieren: für ein Schulhaus, für die Waldbewirtschaftung oder für die Abfederung von Pandemieauswirkungen. Die finanzpolitische Reserve ist ein Instrument, das im Kanton und in den Gemeinden seit Einführung der neuen Rechnungslegung immer öfter verwendet wird. Der Kanton verfügt gegenwärtig über neun finanzpolitische Reserven im Gesamtwert von 240 Millionen Franken; alle dienen einem bestimmten Zweck und haben eine bestimmte Dauer, bevor sie aufgehoben werden müssen.

Auch in mindestens sieben Schaffhauser Gemeinden wurden solche Reservetöpfe gebildet – in Neuhausen (10 Millionen Franken), der Stadt Schaffhausen (70 Millionen Franken) oder in Thayngen (4,6 Millionen Franken).

Im Rahmen der Revision des Finanzhaushaltsgesetzes wurde am Montag eine Revision dieser gängigen Praxis diskutiert, die insbesondere von bürgerlichen Exponenten als zu liberal wahrgenommen wird. Es könne für fast alles eine finanzpolitische Reserve gebildet werden – auch für Projekte und Vorhaben, die noch gar nicht rechtsgültig beschlossen wurden. Im Parlament war am Montag mehrfach die Rede von einer «Kässeli-Politik», Eigenkapital verschwinde in Reservetöpfen und lasse so die finanzielle Lage weniger gut erscheinen, als sie eigentlich ist. Ferner gehe langsam die Übersicht über die Dauer, Höhe und den Zweck dieser immer zahlreicher werdenden Reserven verloren.

Auch in Zukunft möglich

Ein Antrag der Geschäftsprüfungskommission (GPK) will klarere Regeln schaffen und die Reservebildung erschweren – besonders im Vergleich mit dem Antrag des Regierungsrats, der nur moderate Anpassungen vorsieht. Die GPK will die Bildung von finanzpolitischen Reserven nur noch zulassen, wenn diese auf äussere Einwirkungen reagieren, welche der Kanton oder die Gemeinden nicht direkt beeinflussen können. Beispiele dafür sind Massnahmen in Zusammenhang mit der OECD-Mindeststeuer oder Rückstellungen zur Bewältigung einer Flüchtlingskrise. Weiterhin sollen zudem finanzpolitische Reserven für bereits rechtsgültig beschlossene Investitionen erlaubt sein – zum Beispiel für den Bau eines Schulhauses.

Wenig Sympathie genoss diese Vorlage bei der SP-Fraktion. «Warum sollen sich Kanton und Gemeinde derart einschränken lassen», fragte Eva Neumann (SP, Beringen). Es gebe andere Kantone, welche für die Bildung solcher Reserven noch weniger Vorgaben machten. Peter Neukomm (SP, Schaffhausen) sprach von einer «Zwängerei». Die Gemeinden hätten dieses Instrument bis jetzt äusserst verantwortungsvoll eingesetzt. «Man soll sich nicht erst nach Bewilligung eines Grossprojekts um dessen Finanzierung kümmern können.» Ein grosses Projekt brauche nun einmal eine gewisse Vorlaufszeit. «Wenn Sie dem Antrag der GPK zustimmen, dann müssen das die Gemeinden als Misstrauensvotum ansehen», sagte Neukomm.

Regierungsrätin Cornelia Stamm Hurter (SVP, Schaffhausen) meinte, dass sich die bis anhin geltende Regelung im Grundsatz bewährt habe und machte sich im Namen des Regierungsrates stark dafür, finanzpolitische Reserven auch für anstehende Vorhaben ohne rechtskräftigen Beschluss bilden zu können. Gleichzeitig räumte sie ein, dass die Vorlage der GPK «schlanker und klarer» geraten sei als die Vorlage der Regierung. «Das müssen wir neidlos eingestehen.»

Matthias Freivogel (SP, Schaffhausen) reichte im Verlauf der Sitzung Anträge zur Lockerung der von der GPK vorgesehenen Regelungen ein. Es gehe ihm darum, den Spielraum des Kantons und der Gemeinden zu erhalten, sagte er als Begründung. Daniel Preisig (SVP, Schaffhausen) versetzte demgegenüber, dass die geltenden Bestimmungen allzu dehnbar seien. Eine Tatsache, die von links wie auch von rechts ausgenutzt werde. «Wenn es einem passte, hat man es grosszügig für sich ausgelegt. Das war aber nicht im Sinne des Erfinders.»

Raphael Rohner (FDP, Schaffhausen) betonte, dass mit dem Antrag der GPK ein vernünftiger Kompromiss vorliege, der die Bildung der Reserven unter den genannten Bedingungen weiterhin erlaube. «Wir wollen den Gemeinden keine Fussfesseln anlegen.» Den Änderungsanträgen von Freivogel wurde mit 32 beziehungsweise 32 zu 19 Stimmen nicht stattgegeben. Es bleibt damit beim Antrag der GPK, den das Parlament im Rahmen einer zweiten Lesung noch einmal diskutieren wird.

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